Um zu verhindern, dass Tierseuchen eingeschleppt werden, müssen beim Import von Tieren, tierischen Produkten und Lebensmitteln je nach Herkunftsland verschiedene Bedingungen eingehalten werden. Der Handel mit Wildtieren und geschützten Pflanzen wird durch Bewilligungen reguliert.
Die Import-Datenbank hilft Ihnen bei der gewerblichen Einfuhr von Tieren, Tierprodukten, Lebensmitteln und Pflanzen. Wählen Sie die entsprechenden Einstellungen aus, um die Importbedingungen für die geplante Einfuhr zu erfahren.
Erläuterungen zur Datenbank
- Drittstaaten sind alle Staaten ausser den EU-Mitgliedstaaten, Nordirland, Island und Norwegen. Bei der Einfuhr von lebenden Tieren und Genetikprodukten aus Island gelten die Bedingungen für Importe aus Drittstaaten, ausser bei Tieren der Aquakultur.
- Achtung: Überseegebiete, die politisch zwar zur EU gehören, können aus seuchenpolizeilicher Sicht trotzdem den Status „Drittstaat“ haben. Bei Unsicherheiten kontaktieren Sie bitte das BLV.
- Informationen bezüglich Mitbringen von Lebensmitteln im privaten Reiseverkehr finden Sie hier.
- Informationen zum Reisen mit Heimtieren (einschliesslich der Online-Hilfe "Mit Hund, Katze und Frettchen über die Grenze") finden sie hier.
Vorsicht Artenschutz!
Das CITES-Abkommen regelt den internationalen Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten. Für solche Arten gelten besondere Einfuhrbestimmungen. Damit sie bedenkenlos Reiseandenken mitnehmen können, informieren Sie sich vor dem Kauf.
WWF Ratgeber: Welche Souvenirs kann ich bedenkenlos einkaufen?
Das BLV übernimmt keine Haftung und Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Angaben.
Letzte Änderung 10.03.2022