Überprüfung von Pflanzenschutzmitteln

Bewilligungen von Pflanzenschutzmitteln (PSM) werden regelmässig überprüft. Bei dieser Neubeurteilung werden die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigt. Es wird geprüft, ob die Bewilligungsanforderungen der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV, SR 916.161) weiterhin erfüllt sind. Als Ergebnis einer Überprüfung können Bewilligungen angepasst oder widerrufen werden.

Gezielte Überprüfung nach Art. 29a PSMV

Die gezielte Überprüfung (GÜ) gemäss Art. 29a PSMV ist ein Programm zur Überprüfung der in der Schweiz bewilligten PSM mit Wirkstoffen, bei welchen zuvor in der EU neue Einschränkungen bei der Genehmigungserneuerung festgelegt wurden. Einzelheiten zum Verfahren sind im Dokument «Allgemeine Informationen» unter «Im Detail» beschrieben. Das Vorgehen bei der Erneuerung von Wirkstoffgenehmigungen in der EU wird unter Renewal of approval (europa.eu) erläutert. Die Überprüfung der Wirkstoffe erfolgt durch die EFSA: Überprüfung der PSM-Wirkstoffe durch die EFSA (Pesticides peer review).

Überprüfung nach Art. 29 PSMV

Bewilligungen von PSM können jederzeit überprüft werden, wenn es Anzeichen dafür gibt, dass die Anforderungen der PSMV nicht mehr erfüllt sind. Hierbei wird nicht vorausgesetzt, dass vorgängig in der EU eine Genehmigungserneuerung eines in den Produkten enthaltenen Wirkstoffs stattgefunden hat.

Ergebnisse der Überprüfung

Als Ergebnis einer Überprüfung können PSM-Bewilligungen mit neuen Anwendungsvorschriften versehen werden. Es können auch einzelne Anwendungen oder ganze PSM-Bewilligungen widerrufen werden, wenn sie nicht mehr den Anforderungen der PSMV entsprechen.
Eine Übersicht der Bewilligungsanpassungen und der kulturbezogenen Widerrufe, die sich durch die Überprüfung von PSM ergeben haben, ist unter «Im Detail» zu finden.

Im Folgenden sind die Ergebnisse der PSM-Überprüfungen nach Jahr und Anwendungsgebiet geordnet:

Weitere Informationen

Letzte Änderung 04.12.2024

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